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38. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)
Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht
Referenten
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
ist seit 2005 selbständiger Rechtsanwalt mit Herz und Leidenschaft für das Immobilienrecht. Als Partner der Baurechtsboutique Berding & Dick Rechtsanwälte PartG mbB betreut er insbesondere Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung. Seit 2010 ist Dr. Berding Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ständiger Mitarbeiter der IBR Immobilien & Baurecht. Aus der Verbraucherberatung resultiert ergänzend seit 2014 die Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Bauherren Schutzbund e. V. (BSB) und Mitarbeit im dortigen Fachausschuss Bau- und Immobilienrecht, der als „Vertreter der Verbraucher“ maßgeblich an der Gesetzesnovelle des Werkvertragsrechts beteiligt gewesen ist. Für den BSB hat Herr Dr. Berding mittlerweile die Unterlassung von ca. 150 Klauseln aus Hausbau- und Bauträgerverträgen als unwirksame ABG vor Gericht erwirkt. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bauvertragsrecht.
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.
RiBGH Dr. Ute Brenneisen, Karlsruhe
trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Im Oktober 1994 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Erfurt ernannt wurde. Von April 1996 bis Ende 1996 sowie erneut von Oktober 1999 bis September 2000 war sie an das Thüringer Oberlandesgericht Jena abgeordnet. Von Oktober 2000 bis Ende 2004 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf - Anfang Oktober 2004 - Frau Dr. Brenneisen zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht befördert wurde. Dort war sie seit Januar 2005 Mitglied verschiedener für das Baurecht zuständiger Zivilsenate. Mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht im August 2016 übernahm sie die Leitung eines Zivilsenats, der auch für Baurecht zuständig war. Anfang 2017 übernahm Frau Dr. Ute Brenneisen auch den Vorsitz des Senats für Notarsachen des Thüringer Oberlandesgerichts. Im Juni 2017 wurde Frau Dr. Ute Brenneisen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. Ute Brenneisen als Dozentin an der Fernuniversität Hagen und in der Referendarausbildung tätig.
RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl
ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.
RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe
ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf
ist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göttingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit ist er besonders mit dem Bau- und Architektenrecht befasst. Der Schwerpunkt seines Notariats liegt im Immobilien- und Bauträgerrecht; in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet er die richtige Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen ebenso wie den Bauprozess. Herr Dr. Kleinjohann ist seit 30 Jahren in der Aus- und Fortbildung von Juristen tätig, ebenso in der Fortbildung von Behördenmitarbeitern und in der Baubranche; er ist Lehrbeauftragter an der Philips-Universität-Marburg und Autor des Kapitels Bauträgerverträge im Standardwerk Kues/Kiedrowski/Bolz - AGB-Klauseln in Bauverträgen.
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".
RiBGH Dagmar Sacher, Bochum
begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.
VorsRiLG Joachim Seus, Koblenz
ist Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz. Herr Seus ist nach Tätigkeiten als Justiziar in der freien Wirtschaft und Rechtsanwalt seit 1996 Richter. Er ist Vorsitzender Richter einer Spezialkammer für Bausachen. Unter seinem Vorsitz hat diese zur Entlastung der übrigen Baukammern neu eingerichtete Zivilkammer im Jahr 2016 die Aufgabe übernommen, die beim Landgericht Koblenz anhängigen ältesten und umfangreichsten Großverfahren in Bausachen zu übernehmen und zum Abschluss zu bringen. Deshalb verfügt Herr Seus über umfangreiche Erfahrung in der Erledigung komplexer Baurechtsstreitigkeiten aus dem Anlagen-, Hoch-, Tief- und Tunnelbau sowie dem Architekten- und Ingenieurrecht. Herr Seus ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Trier und veranstaltet darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht.
Teilnehmerkreis
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.
Ziel des Seminars
Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“. Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt. Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeitstunden neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.
Themen
Freitag, 15.11.2024
09:30 - 11:30 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht (RiBGH Dagmar Sacher) |
11:30 - 11:45 Uhr | Kaffeepause |
11:45 - 13:15 Uhr | Die Bedeutung des Kaufrechts für Leistungen am Bau (RiBGH Dr. Ute Brenneisen) |
13:15 - 14:15 Uhr | Mittagessen im Restaurant |
14:15 - 15:45 Uhr | Aktuelle Rechtsfragen rund um die VOB/B (RA Dr. Stephan Bolz) |
15:45 - 16:00 Uhr | Kaffeepause |
16:00 - 17:30 Uhr | Die verflixten 3,5% - Rechtsfragen im Zusammenhang mit der letzten Rate im Bauträgervertrag (RA Dr. Stephan Kleinjohann) |
17:30 - 17:45 Uhr | Kaffeepause |
17:45 - 19:15 Uhr | Aktuelle Fragen rund um den elektronischen Rechtsverkehr, die eAkte und Telekolleg Jura (128a ZPO) (RiOLG Wolfgang Dötsch) |
Samstag, 16.11.2024
09:00 - 11:00 Uhr | Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (RiOLG Dr. Tobias Rodemann) |
11:00 - 11:15 Uhr | Kaffeepause |
11:15 - 12:45 Uhr | Aktuelle Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit) |
12:45 - 13:15 Uhr | Mittagessen - Snack/Stehimbiss |
13:15 - 15:15 Uhr | Baumängel und technische Norm (VorsRiLG Joachim Seus) |
15:15 - 15:30 Uhr | Kaffeepause |
15:30 - 17:00 Uhr | Geschäftsmodell "Handwerker-Widerruf": Zur Belehrung des Verbrauchers bei Bau- und Werkvertrag (RA Dr. Benjamin Berding) |
Hinweis: Die Gesamtveranstaltung umfasst 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO. Teilnehmer, die nur 10 Zeitstunden besuchen wollen, haben die Wahl zwischen den verschiedenen Vorträgen. Es können auch Einzelvorträge nach Stunden Ihrer Wahl gebucht werden.
Nachweise/Zertifikate
Fortbildungsnachweise für Fachanwälte gemäß FAO: 15 Zeitstunden
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Freitag, 15.11.2024, 09:30 Uhr - Samstag, 16.11.2024, 17:00 Uhr
Radisson Blu Hotel Mannheim
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 336 50-0
Fax: 0621 - 336 50-4499
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)