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Seminardetails
Seminarnummer
5229

39. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (10 Zeitstunden)

Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Freitag, 04.04.2025 - 05.04.2025
04.04. 09:30 Uhr - 05.04. 12:15 Uhr
MannheimHybrid

Referenten

RiBGH Dr. Ute Brenneisen, Karlsruhe

RiBGH Dr. Ute Brenneisen, Karlsruhe

trat nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1991 in den höheren Justizdienst des Landes Thüringen ein. Im Oktober 1994 wurde sie zur Richterin am Landgericht in Erfurt ernannt wurde. Von April 1996 bis Ende 1996 sowie erneut von Oktober 1999 bis September 2000 war sie an das Thüringer Oberlandesgericht Jena abgeordnet. Von Oktober 2000 bis Ende 2004 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf - Anfang Oktober 2004 - Frau Dr. Brenneisen zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht befördert wurde. Dort war sie seit Januar 2005 Mitglied verschiedener für das Baurecht zuständiger Zivilsenate. Mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht im August 2016 übernahm sie die Leitung eines Zivilsenats, der auch für Baurecht zuständig war. Anfang 2017 übernahm Frau Dr. Ute Brenneisen auch den Vorsitz des Senats für Notarsachen des Thüringer Oberlandesgerichts. Im Juni 2017 wurde Frau Dr. Ute Brenneisen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Frau Dr. Ute Brenneisen als Dozentin an der Fernuniversität Hagen und in der Referendarausbildung tätig.

RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl

RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl

ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" sowie ständiger Mitautor u.a. in "Mietrechtsberater", "IBR Immobilien- & Baurecht","IMR Immobilien- und Mietrecht" sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman, BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "Baurecht".

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

RiBGH Dagmar Sacher, Bochum

begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. 2008 wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an. 2012 wurde sie Vor­sitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie Mitherausgeberin und Mitautorin des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts. Ferner hat sie Kommentierungen in mehreren VOB-Kommentaren (Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A und B; Beck’scher VOB/B-Kommentar; Leinemann, VOB/B) sowie im Fuchs/Berger/Seifert, HOAI-und Architektenrechts-Kommentar, übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.


Ziel des Seminars

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwalts­kammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“.

Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fach­anwalt der Rechts­anwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt.

Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeit­stunden sechs hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahr­ungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.


Themen

Freitag, 04.04.2025

09:30 - 11:30 UhrAktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
(RiBGH Dagmar Sacher)
11:30 - 11:45 UhrKaffeepause
11:45 - 13:15 UhrDie Bedeutung des Kaufrechts für Leistungen am Bau
(RiBGH Dr. Ute Brenneisen)
13:15 - 14:15 UhrMittagessen
14:15 - 15:45 UhrHOAI 2025 - Evolution statt Revolution
(RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)
15:45 - 16:00 UhrKaffeepause
16:00 - 18:00 UhrDie Kündigung von Bau- und Planerverträgen - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
RA Dr. Stephan Bolz


Samstag, 05.04.2025
09:00 - 10:30 Uhr
Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)
10:30 - 10:45 Uhr
Kaffeepause
10:45 - 12:15 Uhr
Aktuelle Fragen rund um den elektronischen Rechtsverkehr, die eAkte und Telekolleg Jura (128aZPO)
(RiOLG Wolfgang Dötsch)

Hinweis:
Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO in 2025 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar in Mannheim (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,00 Euro (zzgl. MwSt.) besuchen.


Nachweise/Zertifikate

Fortbildungsnachweise für Fachanwälte gemäß FAO: 10 Zeitstunden.


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Freitag, 04.04.2025, 09:30 Uhr - Samstag, 05.04.2025, 12:15 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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