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Seminardetails
Seminarnummer
4629

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

Dienstag, 28.11.2023
09:30 - 17:00 Uhr
Düsseldorf

Referent

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-, Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaftung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Mängeln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt.


Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber.


Ziel des Seminars

Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimmter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlich­keiten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignetheit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert.


Themen

  1. Die Koordinierungspflichten des Bauherrn:
    • Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B; Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten; Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Projektcontroller und Vorunternehmer)?; die Grenzen der Koordinationspflicht des Auftraggebers; Klauselwerke zur Regelung der Koordinierungspflicht; Nutzerkoordination
  2. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners:
    • Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinierungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montageplanung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung
  3. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners:
    • Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs
  4. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers:
    • Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektplaners und Anlagenhersteller
  5. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers:
    • Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentationspflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung
  6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers:
    • Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
  • Fachbuch Koordinationspflichten am Bau

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 28.11.2023, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Hotel Novotel Düsseldorf City West (Seestern)
Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 52 06 00
Fax: 0211 - 52 06 08 88

Preis (zzgl. MwSt.): 459,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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