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Seminardetails
Seminarnummer
5175

Nachträge berechnen mit tatsächlich erforderlichen Kosten

Anwendung der neuesten BGH- und OLG-Urteile

Dienstag, 25.02.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Hamburg

Referent

Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf und Kappeln-Kopperby

Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf und Kappeln-Kopperby

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, Baubetrieb Ingenieur, Autor des Buchs "Der Bauleiter im Bauunternehmen", Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, "Bauzeit und Behinderung", und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht". Veröffentlichungen in den Festschriften für Prof. Dr. Vygen, Prof. Dr. Kainz und Prof. Dr. Lang. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.


Teilnehmerkreis

Das Seminar ist geeignet für Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Mitarbeitende in Wohnungsbau­gesellschaften, Sachverständige, Bauträger und Baujuristen sowie Verantwortliche in Behörden, Banken und Versicherungen. 


Ziel des Seminars

Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 08. August 2019 zur Berechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über 110%. Aber auch zum „rechnerischen“ Umgang mit sogenannten „Nullpositionen“. Ebenso gibt es Urteile oberinstanzlicher Gerichte zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.

Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die aktuelle BGH- und OLG-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.


Themen

Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung
  • Umgang mit Spekulationspreisen
  • „Nullpositionen“ = Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG
  • Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“
  • Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
  • Preisermittlung bei geänderten Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
  • Gekündigte Leistungen (§ 2 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 VOB/B bzw. § 648 BGB)
 Berechnungsbeispiele / Hinweise
  • Preisermittlung bei Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
  • Hinweis: Umgang mit Baustellengemeinkosten, die nicht als prozentualer Zuschlag berechnet werden dürfen
  • Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH-Rechtsprechung
  • Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss
  • Freie Kündigung des AG einer LV-Position
  • Geänderte Leistungen: Dimensionsänderung Abwasserkanal 


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 25.02.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Barceló Hamburg
Ferdinandstr. 15
20095 Hamburg

Tel.: 040/226362-0
Fax: 040/226362-99

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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