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Seminardetails
Seminarnummer
4962

Halbtagesseminar: EU-Beihilfenrecht für Wirtschaftsförderer und Fördermittelempfänger

Donnerstag, 26.09.2024
09:30 - 12:45 Uhr
Online-Seminar

Referent

 Prof. Dr. Christopher Zeiss, Werther

Prof. Dr. Christopher Zeiss, Werther

ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. - u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte) und Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht.


Teilnehmerkreis

Entscheider und Wirtschaftsförderer in Kommunen und Verwaltung, Fördermittelempfänger in Wirtschaft, Kultur und Sport, Rechtsanwälte und Berater im Bereich von Wirtschaftsförderung, Fördermitteln und EU-Beihilfenrecht, Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Vergaberecht sind herzlich eingeladen, sich für das Webinar anzumelden.


Ziel des Seminars

Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, Öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beihilfen gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.
 
Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. 


Themen

  • Begriff der „Beihilfe“ und Anwendung auf Beispielsfälle
  • „begünstigende Wirkung“: Von „Altmark-Trans“ bis zum „Private-Investor“-Test
  • Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot in der Praxis
  • Ablauf der Notifizierung 
  • Rückzahlungspflichten und seltene Ausnahmen davon
  • Binnenmarktrelevanz bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • „De-Minimis“-Regelungen 
  • Bedeutung von EU-Sekundärrecht 
  • Freistellungen und Ausnahmen (z.B. AGVO und DAWI) 
  • Vermeidung von Überkompensationen: Wettbewerbliche Verfahren / Ausschreibung und „Altmark-Trans“
  • Transparenzerfordernisse aus AGVO & Co.
  • Gestaltung eines Betrauungsaktes


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden (4 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Donnerstag, 26.09.2024, 09:30 - 12:45 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 259,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.