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2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf
Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist
Referenten
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Jahn ist Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 13 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a. M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-) Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-) Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-) Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.
Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dortmund
ist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Dortmund. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, TESLA Gigafactory, Stammstrecke München). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber baubegleitend in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung – insbesondere zum Anti-Claimmanagement. Dr. Michael Mechnig ist technischer Leiter des Arbeitskreises Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar ist entwickelt für Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger sowie technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.
Ziel des Seminars
Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das "Handwerkszeug" für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Verständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. Aus den Entscheidungen des BGH vom 26.10.2017, 08.08.2019 und 30.01.2020 ergeben sich insoweit wesentliche und neue Anforderungen für die Praxis. Anhand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträgen und Aufbereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtragsprüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“) andererseits beantwortet - einschließlich Nachweis- und Dokumentationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.
Themen
- Rechtliche Grundlagen
1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen
1.2 Verzug
1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers - Behinderung/Bauablaufstörung
2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse
2.2 Behinderungsanzeige
2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers
2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers
2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer) - Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)
3.1 Anspruch aus § 2 Abs. 5 VOB/B
3.2 Anspruch aus § 642 BGB
3.3 Anspruch aus § 6 Abs. 6 VOB/B - Bauzeitverlängerungsansprüche
- Anspruchshöhe
5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung
5.2 Umgang mit AGK
- Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)
- Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“
- Anspruchsgrund
3.1 Bausollbestimmung
3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausollermittlung
3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln
3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern
3.1.4 Rangregeln
3.2 Bau-IST - Anspruchshöhe
4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungsbeitragsanteilen verstecken/aufdecken)
4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten?
4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag
4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen
4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 11 Zeitstunden (14 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Montag, 21.03.2022, 09:30 Uhr - Dienstag, 22.03.2022, 15:15 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,22 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)