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3. IBR-Vergaberecht am Meer - Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
Referenten
Hendrik Beiersdorf, Vorsitzender der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz
war als Volljurist ab dem Jahr 2003 zunächst in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz tätig. 2004 folgte eine Abordnung an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, dem die Aufgaben der staatlichen Hochbauverwaltung in Rheinland-Pfalz übertragen sind. Seine Aufgaben bestanden insbesondere in der juristischen Beratung hinsichtlich der Vergabe, Durchführung und Abrechnung von großen Baumaßnahmen für das Land sowie den Bund. Ab 2009 leitete er die Stabsstelle Recht und Verträge im LBB. 2016 folgte der Wechsel zu der Vergabekammer Rheinland-Pfalz. Den Vorsitz der 2. Vergabekammer übernahm Herr Beiersdorf im Jahr 2017.
Ltd. RDin Eva Brauer, hauptamtliche Beisitzerin, 1. Vergabekammer des Bundes, Bonn
ist seit 1995 zunächst als Referentin, ab 1999 als Beisitzende in verschiedenen Abteilungen des Bundeskartellamts tätig. Von 2004 bis 2011 war sie bereits als hauptamtliche Beisitzende in den Vergabekammern des Bundes sowie wieder seit 2018 bis heute in der 1. Vergabekammer des Bundes.
RA Norbert Portz, Bonn
ist Rechtsanwalt. Er hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Seit 2022 ist er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen worden. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 22. Auflage 2022; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020; Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021; Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022; Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024; Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024. Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Gesetzgeberische Neuerungen im Vergaberecht
- Das Vergabetransformationspaket
- Die Novellierung – wesentliche Inhalte
- Was wird (voraussichtlich) auf die Praxis zukommen?
- Mehr Nachhaltigkeit, mehr Innovation, weniger Bürokratie?
- Effizientere Nachprüfungsverfahren
- Neues aus Brüssel
- IPI
- FSR
- Net Zero Industry Act
- Konsequenzen für die Praxis
- Das Vergabetransformationspaket
- Ausschreibung von Planungsleistungen
- Der Wegfall des § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung
- Auftragswertschätzung und Verfahrenswahl
- E-Vergabe
- Formanforderungen und Formfehler
- Bekanntmachungsmuster und Kommunikation
- Aktuelle Rechtsprechung
- Auftragswertschätzung nach Streichung von § 3 Absatz 7 S 2 VgV
- neue Rechtslage?
- Planungsleistungen als Teil des Bauauftrages bzw. Anwendbarkeit des Schwellenwerts für Bauleistungen?
- Konsequenzen/Fallgruppen
- Verfahrenswahl
- Verhandlungsverfahren als Regelverfahren
- Tool-Box-Prinzip - stärkere Nutzung des Offenen Verfahrens?
- Fallgruppen
- Sonstige praktische Konsequenzen der „Additionspflicht“
- Standardisierung geeigneter Zuschlagskriterien
- Rahmenverträge
- General- und Totalunternehmer?
- Zuschlagskriterien
- Preis- und Qualitätskriterien
- soziale und umweltbezogene Aspekte
- Rechtsrahmen für Auswahl und Konkretisierung
- Beispielsfälle
- Fallstricke in der Praxis
- Fehlerheilung – Möglichkeiten und Grenzen
- Rückversetzung / Teilaufhebung
- Bewertungsfehler
- Dokumentationsfehler
- zur Interimsvergabe (Entscheidung des OLG Düsseldorf Verg 09/22, ggf. hat der EuGH schon etwas zur Vorlage des OLG Düsseldorf gesagt bzw. es gibt neuere Entscheidungen zur Interimsvergabe)
- zur Auftragsänderung im Sinne von § 132 GWB (Entscheidung des OLG Düsseldorf 29/22, ebenfalls dem EuGH vorgelegt)
- zur Kostentragung am Beispiel von Entscheidungen/Fallgestaltungen mit Anregungen, das Nachprüfungsverfahren kostengünstiger zu gestalten
- zur Sechs-Monats-Frist aus § 135 GWB, OLG Düsseldorf Ver 26/21
- des kommenden Halbjahr 2024
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 15 Zeitstunden.
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Seminargebühr inkl. 2 Übernachtungen im Einzelzimmer mit Frühstück und Abendessen
- Snacks mit Softgetränken, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 26.06.2025, 13:00 Uhr - Samstag, 28.06.2025, 14:30 Uhr
THE OCEAN´s, nordicwave hotels
23669 Timmendorfer Strand
Tel.: 04503 35 68 30
Fax:
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