Buchungen
In Ihrem Internet-Browser sind Cookies/Sessions deaktiviert.
Daher steht Ihnen die Bedienung von IBR-SEMINARE nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um IBR-SEMINARE in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
Seminardetails
Seminarnummer
3290

9. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht: Neues zum Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB

Dienstag, 24.09.2019
13:00 - 16:15 Uhr
Mannheim

Referenten

 Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört u.a. das Thema Kalkulation, Nachtragsmanagement sowie Risikomanagement und Controlling. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 25 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer und Architektur- und Ingenieurbüros operativ und beratend, u.a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare zu baubetrieblichen Themen.

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

ist Rechtsanwalt in Mannheim und Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie als Syndikusrechtsanwalt u. a. in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Bauunternehmens gearbeitet. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften NJW, NZBau, BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht. Er ist Mitherausgeber des VOB/B-Kommentars von Bolz/Jurgeleit und kommentiert dort die §§ 1 und 2. Außerdem bearbeitet er den § 9 im Beck'schen VOB-Kommentar Teil B sowie die §§ 640, 644 und 646 BGB im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber und -autor des Handbuchs “AGB-Klauseln in Bauverträgen”. Aufgrund seiner Fachkompetenz und der Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich und anschaulich zu vermitteln, ist Herr Dr. Bolz insbesondere bei Baupraktikern ein gefragter Referent rund um alle Fragen des Bauvertragsrechts.

 RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe

ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit April 2009 Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht und veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge u.a. zum Bau- und Architektenrecht. So ist er Herausgeber und Mitautor des Kniffka/Jurgeleit, Kommentar zum Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022; Mitherausgeber und Mitautor des Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2023; Mitherausgeber und Mitautor des Bolz/Jurgeleit, Kommentar zur VOB/B, 2022. Von seinen Aufsätzen sind insbesondere zu erwähnen: Das Teilurteil in der bauprozessualen Praxis, BauR 2016, 375; Die Verjährung der Mängelansprüche bei Arglist und Organisationsverschulden, BauR 2018, 389; Beschaffenheitsvereinbarungen beim Erwerb vom Bauträger, NJW 2019, 2649; Adjudikation, Rechtsfriede und Rechtsstaat, BauR 2021, 863.

RA Dr. Bernhard von Kiedrowski, Berlin

RA Dr. Bernhard von Kiedrowski, Berlin

ist als Rechtsanwalt seit 25 Jahren ausschließlich im Bau- bzw. Architektenrecht tätig und berät Auftraggeber (hier: insbesondere die öffentliche Hand) und Auftragnehmer in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er im Bereich des Privaten Baurechts seit 15 Jahren ständiger Dozent diverser Richterakademien sowie unterschiedlicher Fortbildungsveranstaltungen für die Anwaltschaft und Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Beratungspraxis betrifft die rechtliche Behandlung und praktische Geltendmachung von Bauzeitnachträgen bei gestörten Bauabläufen im Lichte der aktuellen OLG- und BGH-Rechtsprechung. Zudem ist Herr Dr. von Kiedrowski Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. In Anwalts-Rankings wird er als (gerade von Kollegen empfohlener) Top-Anwalt im Baurecht gelistet.


Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten und Ingenieure, baubetriebliche Sachverständige, Baujuristen.


Ziel des Seminars

Störungen des Bauablaufs gehören zu den größten Verlustquellen des Auftragnehmers. Die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs bietet u. a. die Regelung des § 6 Abs. 6 VOB/B, wonach dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber zusteht, wenn dieser die Behinderung zu vertreten hat und dem Auftragnehmer hierdurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die bei der Geltendmachung eines auf § 6 Abs. 6 VOB/B gestützten Bauzeitennachtrags vom Auftragnehmer vorzulegende „konkrete bauablaufbezogene Darstellung“ (BGH, IBR 2005, 246) hat sich jedoch in der Praxis als eine kaum zu überwindende Hürde erwiesen (siehe z. B. OLG Oldenburg, IBR 2019, 603). Aufgrund dessen ist seit der Entscheidung des BGH vom 21.10.1999 (IBR 2000, 217) der bis dahin im VOB-Vertrag „gesperrte“ Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB immer stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit aller Baubeteiligten geraten. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift und insbesondere die Frage nach Berechnung der Entschädigungshöhe waren jedoch lange unklar und insbesondere im baurechtlichen Schrifttum umstritten. Erst in den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof in einigen grundlegenden Entscheidungen zu den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB Stellung nehmen und Maßstäbe zur Berechnung der Entschädigungshöhe setzen können.

Die Darstellung und Diskussion der sich aus diesen Entscheidungen für die Praxis ergebenden rechtlichen, praktischen und baubetrieblichen Konsequenzen ist Ziel des 9. IBR-EXPERTENFORUMS.


Themen

09:30 - 11:00 UhrDie Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten des Auftragnehmers bei Störungen des Bauablaufs – ein Überblick
(RA Dr. Stephan Bolz)
11:00 - 11:15 UhrKaffeepause
11:15 - 12:45 UhrDie Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zu § 642 BGB und deren Folgen – von der Einschränkung des Tatbestands (Urteile vom 26.10.2017, IBR 2017, 664, und 26.04.2018, IBR 2018, 379) bis zur inhaltlichen Ausgestaltung des Entschädigungsanspruchs (Urteile vom 26.10.2017, IBR 2017, 666, und 30.01.2020, IBR 2020, 229)
(RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)
12:45 - 13:45 UhrMittagspause
13:45 - 15:15 UhrDie rechtliche und praktische Behandlung von Bauzeitnachträgen in der Praxis
(RA Dr. Bernhard von Kiedrowski)
15:15 - 15:30 UhrKaffeepause
15:30 - 17:00 UhrDie Berechnung des Entschädigungsanspruchs i.S.v. § 642 BGB nach neuer BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 30.01.2020, IBR 2020, 229)
(Prof. Dr. Ralph Bartsch)





Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen

  • Seminargebühr inkl. Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

 


Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 24.09.2019, 13:00 - 16:15 Uhr
Ort:
Dorint Kongresshotel Mannheim
Friedrichsring 6
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 12 51-0
Fax: 0621 - 12 51-100

Preis (zzgl. MwSt.): 299,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Downloads

Seminardetails
(PDF, 0,23 MB)