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Seminardetails
Seminarnummer
3700

NEU Streitgespräch: Tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachtragsleistungen - AUSGEBUCHT!

NEU Streitgespräch: Tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachtragsleistungen Bestmöglicher Interessenausgleich oder an der Praxis vorbei gedacht?

Montag, 22.03.2021
11:00 - 12:30 Uhr
Online-Seminar

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

 Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus Bartsch Kattenbusch "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Seniorpartner der Vergabe- und Baurechtssozietät c.r.p. law. partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen/baubetrieblichen Ansprüchen. Herr Kues ist Herausgeber des Fachbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen sowie des Kommentars Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht. Er ist zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen "VOB/B-Kommentar" und bearbeitet dort § 6 VOB/B ("Bauzeit") und § 642 BGB „Mitwirkung des Bestellers“, dem von Jansen/Seibel herausgegebenen "VOB/B-Kommentar", dort § 2 VOB/B ("Nachträge") sowie dem Beck´schen VOB/B-Kommentar, dort § 1 VOB/B („Bestimmung der Leistung“). Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften "Baurecht", "NZBau" und "Vergaberecht" sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" hervorgetreten.

RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter und Schlichter, Essen

RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter und Schlichter, Essen

war Richter am OLG Düsseldorf und wurde im November 2008 zum Richter am BGH ernannt und dem VII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Baurecht, das sonstige Werkvertragsrecht und das Architektenrecht zuständig ist. Mit Ablauf des 31.12.2012 ist Prof. Leupertz auf eigenen Wunsch aus dem Dienst als Richter am Bundesgerichtshof ausgeschieden. Er betreibt seit dem 01.01.2013 als Freiberufler die Firma "Leupertz Baukonfliktmanagement" mit Sitz in Essen. Hier ist er national und international als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagensachen mit besonderem Augenmerk auf Verfahren zur baubegleitenden Streitvermeidung und Streitbeilegung tätig. Prof. Leupertz ist seit 2005 als Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Technischen Universität Dortmund und seit 2007 an der Philipps-Universität Marburg tätig. Die Technische Universität Dortmund verlieh ihm im August 2010 den Titel eines Honorarprofessors. Seit Mai 2012 ist er Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Baugerichtstags e.V., dem er seit 2004 angehört.


Teilnehmerkreis

Das für die Zuhörer kostenlose, ca. 1,5 - 2-stündige IBR-Streitgespräch richtet sich an alle mit Bauvorhaben befassten Markteilnehmer und sieht bewusst auch Raum für Fragen und Diskussionen der Zuhörer vor.



Ziel des Seminars

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.
 
Als Vertreter der beiden großen Baurechtskanzleien Leinemann und Kapellmann haben die Rechtsanwälte Jarl-Hendrik Kues und Prof. Dr. Heiko Fuchs einerseits einen guten Marktüberblick, andererseits auch (teilweise) kontroverse Meinungen zu den neuen Berechnungsregeln, die sie in dem IBR-Streitgespräch zur Diskussion stellen werden. Ungleich wichtiger als die juristische Sichtweise ist aber die der Baubetriebslehre, die durch Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch eingebracht wird. Die gebotene Neutralität gewährleistet der Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D.


Themen


Diskutanten:
 
Prof. Dr. Heiko Fuchs
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach
 
Jarl-Hendrik Kues, LL.M.
Fachanwalt für Vergaberecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt a.M.
 
Baubetriebliche Begleitung:
 
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
Lehrstuhl für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Hochschule Bochum
KKP Ingenieure, Essen
 
Moderation:
 
Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter  Schlichter  Adjudikator
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Leupertz Baukonfliktmanagement, Köln



Die Teilnehmerzahl ist auf 500 begrenzt. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich ist.





Hinweise:

Bei diesem Webinar handelt sich um eine Informationsveranstaltung, zu der wir Sie herzlich einladen.
Entgegen der nachfolgenden Angabe unter "Unser Tagungsservice für Sie", erhalten Sie daher keine Seminarunterlagen.

Eine vorherige Anmeldung zu diesem Online-Seminar ist nicht erforderlich. 

Zugangslink: 

(Der Zugang zum Streitgespräch wird am 22.03.2021 ab 09:00 Uhr möglich sein. Das Gespräch beginnt um 11:00 Uhr.)



Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Montag, 22.03.2021, 11:00 - 12:30 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Die Teilnahme ist kostenlos

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.