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Brennpunkte des Vergaberechts
Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht
Referent
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln
ist als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht tätig und leitet das Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfahrung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungsverfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften "IBR Immobilien- & Baurecht" und "VPR Vergabepraxis & -recht" sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mitglied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar spricht alle Personen an, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z. B. Juristen, Architekten und Ingenieure aus Behörden/Vergabestellen, aus Bauunternehmen, und aus Dienstleistungsunternehmen.
Ziel des Seminars
Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Reform im Oberschwellenbereich sowie die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich ein neues Gesicht bekommen. Auch die VOB/A wurde in diesem Jahr renoviert. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine reibungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden.
Ziel des Seminars ist es, diese "Dauerbrenner" aus vergaberechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten. Das Bewusstsein für Fallstricke wird geschärft und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen werden aufgezeigt. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Referenten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig.
Themen
- Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts
- Kurzer Abriss über die gesetzliche Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und die neue VOB/A
- Landesvergabegesetze: Jedes Bundesland regelt Vergaberecht unterschiedlich
- Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
- Unklarheiten und Lücken vermeiden, Berichtigung von Fehlern im laufenden Vergabeverfahren
- Müssen Bieter auf Fehler im LV hinweisen?
- Produktneutrale Ausschreibung, Benennung von Leitfabrikaten und "vergleichbaren" Produkten
- Ausschluss von abweichenden Angeboten oftmals unzulässig (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17)
- Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Welche Kriterien sind mit welcher Gewichtung angemessen?
- Neue Freiheiten bei "soften" Zuschlagskriterien
- Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen?
- Das ewige Kreuz mit der losweisen Vergabe
- Wann müssen Beschaffungen in Lose aufgeteilt werden?
- Wie bestimme ich Fachlose richtig?
- Ist eine Vergabe an einen Generalplaner oder Generalunternehmer überhaupt möglich?
- Die Grenzen der Spekulation
- Dürfen Bieter noch spekulieren? Der BGH (Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16) zeigt hier neue Grenzen auf
- Rahmenvereinbarungen
- Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen
- Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll?
- Werden Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH (Urteil vom 19.12.2018 - Rs. C-216/17) weniger attraktiv?
- Wenn mehrere Unternehmen zusammen anbieten
- Welche Besonderheiten sind bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern zu beachten?
- Wann kann der Einsatz von Nachunternehmern verboten werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 27.11.2019 - Rs. C-402/18 und EuGH, Urteil vom 26.09.2019 - Rs. C-63/18)?
- Wie geht man mit Newcomern und den verschärften Anforderungen an Eignungsleihe um?
- Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren
- Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschreibung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungs- und Zuschlagskriterien?
- Neue Regeln für das Nachfordern fehlender Unterlagen
- Wann bietet sich die „Flucht in die Aufhebung“ an?
- Wann müssen laufende Verträge neu ausgeschrieben werden?
- Welche Vertragsänderungen führen zur Ausschreibungspflicht
- Ausnahmen: Kein Vergaberecht trotz wesentlicher Änderungen
- Wann können Verträge verlängert werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 18.09.2019 - Rs. C-526/17)
- Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschen
- Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfahren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfahren
- Richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren
- Schadensersatz auch ohne vorherige Rüge oder Nachprüfungsverfahren (BGH, Urteil vom 17.09.2019 - X ZR 124/189)
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 25.06.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Hotel Novotel Düsseldorf City West (Seestern)
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 52 06 00
Fax: 0211 - 52 06 08 88
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Seminardetails
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Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
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Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)