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Der Bauüberwacher und seine Baustelle
Was Sie wissen müssen, wenn Sie vom Bauherrn mit der Bauüberwachung beauftragt werden!
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät Melchers in Heidelberg. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber.
Ziel des Seminars
Das Seminar wurde besonders für die Bedürfnisse von bauüberwachenden Architekten und Ingenieuren unter Beachtung des zum 01.01.2018 neu eingeführten Bauvertrags- und Architektenrechts konzipiert. Es bietet aber gleichzeitig einen Überblick über die für den Auftraggeber wesentlichen Situationen bei der Abwicklung des Bauvertrags. Das Seminar beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum privaten Bau- und Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeits- und Fallbeispiele und unter Einschluss der relevanten Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen zur Bewältigung der typischen Probleme auf der Baustelle.
Themen
- Pflichten des Bauüberwachers
- Objektüberwachung (Haftung des Bauüberwachers bei überwachungspflichtigen Baumängeln), Rechnungsprüfung, sonstige Pflichten bei Beauftragung der Objektüberwachung
- Umgang mit Mängeln der Bauleistungen
- Korrekte Mängelrügen; Mängel vor der Abnahme, richtige Vorgehensweisen bei Mängeln; Kündigung wegen Mängeln
- Umgang mit Nachträgen
- Prüfung von Nachträgen; Leistungsänderungsrechte des Bauherrn nach VOB/B und BGB, Stundenlohnarbeiten; Umgang mit Bedenkenhinweisen der Bauunternehmen
- Umgang mit Leistungsverzögerungen bei Bauleistungen und leistungsunwilligen Bauunternehmern
- Umgang mit Behinderungsanzeigen; Fristsetzungen nach § 5 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B; Vertragsstrafe; Kündigungsrechte; Sicherheiten nach § 650f BGB; Leistungsverweigerungsrechte des Bauunternehmers
- Vollmacht des Bauüberwachers
- Umfang der Architektenvollmacht; Risiken des Handelns ohne Vertretungsmacht
- Abnahme
- Mitwirkung bei der Abnahme; das richtige Abnahmeprotokoll; Abnahmeverweigerung; Umgang mit Abnahmeaufforderungen; fiktive Abnahme; Teilabnahme des Bauüberwachers nach § 650s BGB
- Umgang mit dem Bauherrn
- Umfang der Beratungspflichten gegenüber Bauherrn; kein Schulden von Rechtsberatung
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Mittwoch, 26.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)