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Seminardetails
Seminarnummer
5294

Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung

Donnerstag, 05.06.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Dresden

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Baurechtskanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Auftragnehmer wie auch Bauherren im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Mitherausgeber und Kommentator des "ibr-online-Praxiskommentars HOAI" sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Generalplaner- und Subplanerverträgen befasst sind (Generalplaner, Subplaner, Baujuristen, Bauherren, die Vorsorge treffen wollen).


Ziel des Seminars

Beim Abschluss von Generalplanerverträgen verkennen die Vertragspartner häufig die Besonderheiten der Vertragskonstellation. Insbesondere Risiken und Besonderheiten, die sich aus der Position des Generalplaners zwischen Auftraggeber und Subplanern ergeben, werden praxisbezogen dargestellt. Unzureichende oder hierauf nicht abgestimmte
Verträge führen zu erheblichen Komplikationen im Verhältnis zwischen Generalplaner und Subplaner, die regelmäßig auf den Auftraggeber durchschlagen. Es werden konkrete Hinweise auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben.


Themen

  1. Vertragsrecht des Generalplaners
    • Wer ist Generalplaner?
    • Rechtscharakter des Generalplanervertrags
    • Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Besteller
    • Identifikation Leistungssoll Besteller
    • Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Subplaner
    • Harmonisierung der Leistungspflichten des Hauptauftrags gegenüber Subplaner, back-to-back-Klausel
    • Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Subplaner
    • Risiken der Mehrfachverwendung von Klauseln gegenüber Subplanern
  2. Vergütungsrecht des Generalplaners
    • Verwendung der HOAI als Vertragsrecht
    • Harmonisierung der Vergütung aus dem Hauptauftrag gegenüber Subplaner
    • Inhalt, Formulierung und Reichweite von Honorarpauschalen
    • Nachtragsmanagement des Generalplaners
    • Liquidität - Zahlungspläne und "Pay-When-Paid"-Klauseln
    • Problemstellung § 650f BGB
  3. Haftungsrecht des Generalplaners
    • Problemstellungen gegenüber Subplanern
    • Vorzüge der Planungs-ARGE als GP
    • Freistellungsregelungen in Subplanerverträgen
    • Ersatzvornahmen und Kündigungen bei Subplanerleistungen
    • Haftung und Freistellung
    • Verjährung von Ansprüchen gegen Subplaner
    • Versicherung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Donnerstag, 05.06.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Pullman Hotel Dresden Newa
Prager Str. 2c
01069 Dresden

Tel.: 0351 - 48 14-109
Fax: 0351 - 49 55-137

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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