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Seminardetails
Seminarnummer
5199

Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

Grundlagen - HOAI 2013 (Fassung 2021) - Baurechtsnovelle 2018 - aktuelle Rechtsprechung - Beispiele

Dienstag, 18.03.2025
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

ist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Heidelberg. Er ist auf Bau-, Architekten-, Immobilien- und Bauinsolvenzrecht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Buchs „Die Bauinsolvenz“, des Kommentars "Bauvertragsrecht", des Handbuchs "Prozesse in Bausachen" und des Beck'schen VOB-Kommentars, Teil B. Er ist Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg, an der Universität Heidelberg und der Technischen Hochschule Mittelhessen. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Prozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitglied des korrespondierenden Beirats der Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure, Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen und Baujuristen.


Ziel des Seminars

 
Durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 und die hieraus resultierende Anpassung der HOAI zum 01.01.2021 musste die Vertragsgestaltung für Architekten- und Ingenieurverträge angepasst werden.
 
Das Seminar soll den Teilnehmern die sich aus BGB und HOAI ergebene Rechtslage erläutern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Architekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne "Muster" für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Regelungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird - auch anhand von Formulierungsbeispielen - unter Berücksichtigung der Baurechtsnovelle und der HOAI in der Fassung von 2021 erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Aufbaus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsgestaltung relevant ist.


Themen

1. Grundlagen

  • Bedeutung der HOAI 2021 / Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
  • Grundsätzliche Hinweise zur Vertragsgestaltung
  • Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der HOAI 2021 und der Baurechtsnovelle an den relevanten Vertragspassagen:
    • Theoretische Grundlagen
    • Was ist wichtig aus der Sicht des Auftraggebers?
    • Was ist wichtig aus der Sicht des Auftragnehmers?
    • Beispielregelungen

2. Vorgehensweise anhand eines konkreten Vertragsaufbaus

  • Modul 1 (Parteien, Vertragsgegenstand)
    • § 1: Gegenstand des Vertrags

  • Modul 2 (Vertragsgrundlagen/Anlagen)
    • § 2: Vertragsgrundlagen

  • Modul 3 (Inhalt der Leistungen)
    • § 3: Beauftragte Leistungen
    • § 4: Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers
    • § 5: Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers
    • § 6: Mitwirkung des Auftraggebers
    • § 7: Honorarvereinbarung
    • § 8: Besondere, andere und geänderte Leistungen

  • Modul 4 (Sicherung der Leistungen)
    • §   9: Sicherheiten für Leistungen des Auftragnehmers
    • § 10: Haftung, Versicherungen
    • § 11: Sicherheiten für Leistungen des Auftraggebers
    • § 12: Termine und Fristen

  • Modul 5 (Vertragsdurchführung)
    • § 13: Unterbrechung der Leistungserbringung
    • § 14: Zahlungen
    • § 15: Vorzeitige Vertragsbeendigung
    • § 16: Urheberrecht

  • Modul 6 (Sonstiges)
    • § 17: Erfüllungsort, Streitigkeiten Gerichtsstand
    • § 18: Schriftform, Salvatorische Klausel


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Dienstag, 18.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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