Buchungen
In Ihrem Internet-Browser sind Cookies/Sessions deaktiviert.
Daher steht Ihnen die Bedienung von IBR-SEMINARE nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um IBR-SEMINARE in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
Seminardetails
Seminarnummer
5168

Die prüfbare Honorarrechnung

Dienstag, 18.02.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

 Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.


Teilnehmerkreis

Wir sprechen hier vornehmlich Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Auftraggeber mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen an.


Ziel des Seminars

Wann  ist eine Honorarrechnung nicht prüffähig und wann ist sie nur sachlich nicht richtig, wie ist damit umzugehen und welche Folgen ergeben sich daraus, auch im Hinblick auf Verzugszinsen?
Eine prüffähige Honorarschlussrechnung ist Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. Für eine prüfbare Honorarrechnung kommt es primär darauf an, was vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dir Prüffähigkeit kein Selbstzweck. Sie richtet sich nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Insofern können die Anforderungen im Einzelfall sehr gering ggf. aber auch sehr hoch sein. Zu diskutieren ist auch, ob Abschlagsrechnungen prüffähig aufgestellt sein müssen.
Bei Verträgen auf der Grundlage der HOAI sind gravierende preisrechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Fassungen der HOAI zu beachten. Sogenannte "Aufstockungsrechnungen", mit denen, abweichend vom Vertrag, ein höheres Mindesthonorar verlangt wird, sind bei Anwendung der früheren Fassungen der HOAI nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei einem vereinbarten Berechnungshonorar bestimmen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach der HOAI das Honorar. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften der HOAI ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung und ggf. anzuwendende Minderungsvorschriften zu beachten. Auf dieser Grundlage sind anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang (z.B. auch bei gekündigten Verträgen) überprüfbar ermittelt und aufgestellt werden. Gerade im Bereich der anrechenbaren Kosten sind Honorarrechnungen vielfach nicht prüffähig, wenn von fortgeschriebenen Kostenberechnungen ausgegangen wird.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.


Themen

  1. Ausgangsfragen und Rechtsprechung
  2. Grundsätze des Preisrechts der HOAI (§ 7)
    • Zu den Altfassungen der HOAI
    • Zur HOAI 2021
  3. Zum System der HOAI (§ 6)
    • Berechnungsgrundlagen
    • Honorierung von Beratungsleistungen nach den verschiedenen Fassungen der HOAI
    • In § 6 nicht geregelte Berechnungsgrundlagen
  4. Objekte
    • Objekttypen
    • Leistungen am Objekt
    • Begrenzung durch den Vertragsgegenstand
    • Objektabgrenzung
    • Honorarminderungsvorschriften
  5. Anrechenbare Kosten
    • Kostenberechnung nach DIN 276
    • Kostenberechnung und Ermittlung der anrechenbare Kosten
    • keine Fortschreibung der Kostenberechnung
    • Erhöhung der anrechenbare Kosten
    • anrechenbare Kosten aus vorhandenen Baustoffen und Bauteilen
    • anrechenbare Kosten aus mitzuverarbeitender Bausubstanz
  6. Honorarzone
    • Zum System der Honorarzoneneinordnung
    • Objektliste
    • Bewertungsmerkmale
    • Punktebewertung
  7. Leistungsumfang
    • Abgrenzung Grundleistungen / Besondere Leistungen
    • Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
    • Leistungsbewertung


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 18.02.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Downloads