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Einführung in das Architektenrecht mit HOAI 2021
Grundlagen - Haftung - Honorar
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät Melchers in Heidelberg. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie der Zeitschrift "VPR Vergabepraxis & -recht". Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, des Handbuchs Kues/v. Kiedrowski/Bolz, AGB-Klauseln in Bauverträgen und des Handbuchs Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Die Bauinsolvenz. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.
Teilnehmerkreis
Das Seminar ist besonders an Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber adressiert.
Ziel des Seminars
Das Seminar wurde auf der Basis der geltenden HOAI und des neu im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI 2013 (und deren Bedeutung nach der festgestellten teilweisen EU-rechtswidrigkeit zwingender Preisvorschriften der HOAI), sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Neuregelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts.
Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab.
Themen
- Der Vertragsschluss
- Wirksamkeit des Planervertrags; der Architektenvertrag als neuer Vertragstyp; Formerfordernisse; Abgrenzung von honorarfreier Akquisitionstätigkeit und vergütungspflichtigen Leistungen; Zielfindungsphase des § 650p Abs. 2 BGB; gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB
- Der Auftragsumfang
- Die HOAI als reines Preisrecht; Bezugnahme auf Leistungsbilder und -phasen der HOAI; vertraglich zu regelnde Planungsleistungen; Vollauftrag und Begrenzung des Leistungsumfangs; stufenweise Beauftragung; die Inkongruenz von Erfolgs- und Planungssoll; Voraussetzungen von Planungsnachträgen; Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung
- Die Haftung des Planers
- Die geschuldete Leistung als Maßstab; Baukostenüberschreitung; Verzug mit der Architektenleistung; Planungsfehler; Überwachungsfehler; Hinweispflichten des Planers; Verjährung; die gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer nach § 650t BGB
- Die Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021
- Zeitlicher und inhaltlicher Anwendungsbereich der HOAI; Honorarfragen bei stufenweiser Beauftragung; Bindefristen; Leistungsarten: Kostenberechnungsmodell; Objektbegriff; anrechenbare Kosten; Berechnungsgrundlage (Kostenberechnung, Kostenschätzung); Leistungsbild und Leistungsphasen; Honorierung nach Teilleistungstabellen; Honorarzone; Honorartafel (Interpolation und Honorarsatz); Bauen im Bestand; Umbauzuschlag; mitzuverarbeitende Bausubstanz; besondere Honorarvereinbarungen (Stunden-, und Pauschalhonorar); Nebenkosten; Folgen und Risiken abweichender Honorarvereinbarungen
- Die Fälligkeit des Honoraranspruchs
- Fälligkeit des Gesamthonorars; Abschlagsforderungen; Abnahme des Architektenwerks als Fälligkeitsvoraussetzung; gesetzlich geregelte Teilabnahme nach § 650s BGB; Bindung an die Schlussrechnung; Verjährung des Honoraranspruchs
- Basiswissen sonstiges Architektenrecht
- Kündigung durch Planer oder Auftraggeber; die Reichweite der Vollmacht des Architekten; Sicherheiten für Planer und Auftraggeber; Versicherungsschutz; Urheberrecht; Rechtsdienstleistungen des Planers
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Montag, 02.12.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)