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Seminardetails
Seminarnummer
5085

Expertenseminar: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen

Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen

Mittwoch, 27.11.2024
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referenten

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln

ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 25 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2020 in 2. Auflage erschienenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Frau Dr. Franz wird in den diversen, einschlägigen Rankings seit vielen Jahren als führende Partnerin im Baurecht gelistet.

 Dr.-Ing. Carsten Kuhne, Haar b. München

Dr.-Ing. Carsten Kuhne, Haar b. München

ist Partner in der Ingenieursozietät Kuhne Kattenbusch und Partner (KKP Ingenieure) und von der IHK München ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Die Sozietät KKP ist spezialisiert auf baubetriebliche Fragestellungen u.a. zu Kalkulation und Nachtragsmanagement, wie auch zu Fragen der Terminplanung und insbesondere Bauablaufstörungen. KKP erbringt Beratungs-, Gutachter- und Sachverständigenleistungen sowohl für Gerichte als auch private Mandanten (Auftraggeber- und Auftragnehmerseite). Schwerpunkte der Tätigkeit von Hr. Dr. Kuhne sind die Sparten Ingenieur-, Tief- und Straßenbau sowie Anlagenbau und Industriebau. Seit 2021 ist Hr. Dr. Kuhne Mitglied im Fachgremium "Baupreisermittlung, Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ der IHK Region Stuttgart.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen und Richter.


Ziel des Seminars

Gemeinkosten sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, also allgemeine Ressourcen widerspiegeln, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Ändern sich Vergütung oder Ausführungszeitraum, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinkosten über die gesonderten Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gedeckt werden. Eine Gemeinkostendeckung ist nur in § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ausdrücklich geregelt. Sinn dieser Regelung ist es, den gesamten kalkulierten Deckungsbeitrag aus dem alten Einheitspreis zu erhalten, der sich aus den Gemeinkostenzuschlägen auf die Einzelkosten der Teilleistungen ergibt. Kann der Auftragnehmer aber auch bei einer Vergütungsanpassung wegen Modifizierung der zu erbringenden Leistung eine Deckung der kalkulierten Gemeinkosten sicherstellen, ist er auf die kalkulierten Gemeinkosten verwiesen (so offenbar das OLG Hamm im Urteil vom 09.05.2018 – 2 U 88/117) oder kann er zusätzliche Deckungsbeiträge beanspruchen? Wie werden zusätzliche Deckungsbeiträge im Falle unterdeckter Einzelkosten der Teilleistung ermittelt (hierzu KG, Urteil vom 10.07.2018 – 21 U 30/17)? Was ändert sich durch die Regelung im neuen Bauvertragsrecht, wonach der Auftragnehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten beanspruchen kann, und was meint § 650c BGB mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten? Kann der Auftragnehmer im Falle der Bauzeitverlängerung als Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch die Erstattung einer erlittenen Unterdeckung der Gemeinkosten beanspruchen? Was bedeutet das Urteil des BGH vom 26.10.2017 VII ZR 16/17, wonach der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB auch die in der Vergütung enthaltenen Anteile für Allgemeine Geschäftskosten umfasst? Und vor allem, was ergibt sich aus dem Urteil des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18, wonach der Auftragnehmer im Falle der Mengenmehrung die Vergütung anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für AGK ermitteln kann? Diese hoch praxisrelevanten Fragen erörtern die Referenten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aus baubetrieblicher wie aus rechtlicher Perspektive.


Themen

  1. Definition der Gemeinkosten (AGK, BGK, Wagnis/Gewinn)
  2. Kalkulation der Gemeinkosten (als Zuschlagssatz oder über die Endsumme)
  3. Baubetriebliche und rechtliche Folgen der gewählten Kalkulationsmethode
  4. Differenzierte Betrachtung je nach Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz oder Entschädigung)
  5. Erhöhte Gemeinkosten bei Mindermengen (Abhängigkeit von der Kalkulation)
  6. Zusätzliche Gemeinkosten bei Mehrmengen?
  7. Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der VOB/B
  8. Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, § 650c BGB?
  9. Zusätzliche Gemeinkosten als Schadensersatz im Falle der Bauzeitverlängerung gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B?
  10. Zusätzliche Gemeinkosten als Entschädigung gemäß § 642 BGB?



 


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Mittwoch, 27.11.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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