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Seminardetails
Seminarnummer
5298

Expertenseminar: Nachtragsberechnung aufgrund tatsächlich erforderlicher Kosten

Dienstag, 24.06.2025
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

 Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen, u.a. Plümecke “Preisermittlung für Bauarbeiten”, Althaus Bartsch Kattenbusch "Nachträge im Bauvertragsrecht" und kommentiert im Leupertz/Preussner/Sienz § 650c BGB. Herr Kattenbusch ist Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags und leitet den Arbeitskreis Sachverständigenrecht in der deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie den Arbeitskreis X Baubetrieb des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Das Seminar ist entwickelt für private und öffentliche Auftraggeber von Bau- und Planungsleistungen, Projektsteuerer, Architekten, Ingenieure, Controller, Claim-Manager, Kalkulatoren, Sachverständige, Baujuristen und Mitarbeitende aus Banken und Versicherungen.


Ziel des Seminars

Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden zum 1.1.2018 die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ als Maßstab für die Anpassung der vereinbarten Vergütung im Fall von angeordneten Leistungsänderungen beim Bauvertrag in § 650c Abs. 1 BGB eingeführt. Flankiert wird die Neuregelung durch die Möglichkeit für den Unternehmer, nach § 650c Abs. 2 BGB auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Urkalkulation abzurechnen. Es ist dann Sache des Auftraggebers, die Vermutung zu widerlegen, dass die so ermittelte Mehr- oder Mindervergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht. Diese Vorschriften gelten für Architekten- und Ingenieurverträge gem. § 650q Abs. 2 BGB entsprechend.
 
Obwohl die gesetzliche Regelung seit über drei Jahren gilt, hat sie ihren Weg in die Praxis der Nachtragsaufbereitung und -verhandlung noch nicht vollständig gefunden. Nach der Neuausrichtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Vergütungsanpassungsklauseln in § 2 VOB/B wird sich die Bauwirklichkeit aber nicht länger der neuen Ermittlungsmethode verschließen können. Dort, wo die Parteien auf der Grundlage tatsächlich erforderlicher Kosten bereits Nachträge verhandelt haben, zeigen sich viele Fragen im Detail, die baurechtlich und baubetrieblich noch nicht aufgearbeitet sind.
 
Das Seminar stellt den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur dar und zeigt praxistaugliche Strategien zur Aufstellung, Prüfung und Verhandlung von Nachträgen auf. 


Themen

  1. Einführung
    • „Verträge sind einzuhalten“ als schuldrechtlicher Regelfall
    • Einseitige Anordnungsrechte als Ausnahme
    • Aufrechterhaltung des Äquivalenzverhältnisses
    • Bedeutung der „üblichen Vergütung“ nach § 632 BGB
  2. Zusammenspiel von Änderungsrecht und Vergütungsanpassung
    • Kooperationsprinzip des § 650b BGB
    • Anforderungen an das Angebot des Unternehmers
    • Umfang der Planungspflicht des Auftraggebers
    • Anordnungsrecht des Auftraggebers
    • 80%-Regelung des § 650c Abs. 3 BGB
  3. Tatsächlich erforderliche Kosten – rechtliche Einordnung
    • Begriffsabgrenzung Kosten und Aufwendungen
    • Kausalität von Aufwand und Aufwendungen
    • Bauzeitfolgen von Änderungen
    • Erforderlichkeit
    • Tatsächlichkeit
    • Grenzen der Berücksichtigung
  4. Tatsächlich erforderliche Kosten – baubetriebliche Umsetzung
    • Umsetzung bei geänderten Leistungen und ihre Grenzen
      1. Tatsächlich erforderliche Kosten vs. hypothetisch tatsächlich erforderliche Kosten
      2. Tatsächlich erforderliche Kosten bei zusätzlichen Leistungen
    • Dokumentation- und Nachweisproblematik
    • Anwendungsbeispiele
  5. Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
    • Angemessenheitsbegriff
    • Ermittlungsansätze
  6. Fortschreibung der Urkalkulation
    • Nachtrag
    • Kalkulationsarten
    • Vereinbarungsgemäß hinterlegte oder offen gelegte Kalkulation
    • Fortschreibung der Vertragspreise durch Übernahme oder Übertragung von Kalkulationsansätzen
    • Gesetzliche Vermutung und Widerlegung
  7. VOB/B-Verträge
    • BGH-Rechtsprechung zur Mengenmehrung
    • Neueste BGH-Rechtsprechung zu § 2 VOB/B
    • Übertragbarkeit auf weitere Tatbestände zur Vergütungsanpassung
    • Verhältnis VOB/B zum BGB
    • Ausblick auf Novelle der VOB/B


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Dienstag, 24.06.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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