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Seminardetails
Seminarnummer
5319

Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten

Durchsetzbarkeit durch Neubetrachtung des materiellen Rechts und retrospektive Mangelrelativierung

Donnerstag, 03.07.2025
09:00 - 17:00 Uhr
Online-Seminar

Referent

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße

ist Honorarprofessor für Bauschadensfragen an der Universität (KIT) in Karlsruhe. Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau gGmbH) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Fachautor sowie Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht", des Handbuchs für Bausachverständige sowie der "Baurechtlichen und -technischen Themensammlung". Herr Prof. Zöller arbeitet in mehreren DIN-Arbeitsausschüssen für Abdichtungen sowie in der DIN-Norm für Baugrund und Gebäudedränung. Er wirkt bei Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung zur öffentlichen Bestellung im Sachgebiet Schäden an Gebäuden mit. Prof. Zöller ist Leiter des Arbeitskreises VI Sachverständigenrecht des Deutschen Baugerichtstags, der sich mit allgemein anerkannten Regeln der Technik beschäftigt.


Teilnehmerkreis

Das Seminar ist adressiert an Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bauunternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden.


Ziel des Seminars

Was bedeutet eine „Hinzunehmende Unregelmäßigkeit“?    
Die vom Vertrag vorausgesetzte Mangelfreiheit, womit solche Unregelmäßigkeiten in der Bandbreite des Vertrags liegen und damit keine Mangelrechte auslösen.
Wann ist ein Mangel hinnehmbar, wann muss er hingenommen werden?
Die Dispositionsfreiheit von Bestellern nach § 634 BGB, gerade Errichtetes wegen Makel, die auch Mängel sind, gegebenenfalls abbrechen und neu herstellen zu lassen, widerspricht diametral Art. 20 a des Grundgesetzes, dem von Deutschland anerkannten „Greendeal“, der europäischen Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft und dem nationalen Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Daher wird eine umfassende Neubetrachtung erforderlich, auf gesetzlicher Notwendigkeit den Umgang mit Mängeln neu auszutarieren. Dies darf einerseits nicht zur unangemessenen Beschränkung von Bestellerinteressen führen. Anderseits dürfen nicht Bauleistungen zu Lasten der Umwelt und der Gemeinschaft der Verbraucher in unnötigem Maße wiederholt werden müssen. Das erhöht nur den Ressourcenverbrauch sowie CO2-Emissionen und erzeugt Abfälle.

Das Seminar beschäftigt sich auf der Grundlage des 2023 neu vorgelegten Forschungsberichts des AIBau mit den Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen unter Berücksichtigung des Äquivalenzgebots die Minderwerte und die damit zusammenhängenden Minderungsbeträge ermittelt werden können. Die häufig unter „objektiven“, vertragsunabhängigen ("objektiven") Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge verlieren dabei an Bedeutung. Dazu werden neue Verfahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener („subjektiver“) Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen. Die Techniken tragen einerseits dem Äquivalenzgebot Rechnung und machen andererseits die nach objektiven Kriterien häufig lächerlich kleinen Minderungsbeträge nach vertragsbezogenen Kriterien zu ernstzunehmenden Minderungen möglich. Im Seminar wird erläutert, dass Minderwertbetrachtungen und darauf aufbauende Minderungen vertragsbezogene Größen sind und deswegen sich am jeweiligen Werkvertrag zu orientieren haben. Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Putzen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen.


Themen

  1. Mangel als (negative) Abweichung von
    • vertraglich vereinbarter Beschaffenheit ("subjektive" Werteigenschaften),
    •  objektiven und vertragsbezogenen Einschränkungen der Verwendungseignung (Fehler)
    • Unterschreitung der vertragsbezogenen Bestellererwartung nach Art des Werks
  2. Variantenbildung und "gleichwertige" Bauweisen
  3. Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)
  4. Methoden zur Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit", Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung
  5. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung als Schlüssel zur Minderung
  6. Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung
  7. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten? Merkantiler Minderwert als Verstoß gegen das Äquivalenzgebot durch Überkompensation, Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Mai 2019 (AZ 4A_394/2018)


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Donnerstag, 03.07.2025, 09:00 - 17:00 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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