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Seminardetails
Seminarnummer
4799

HOAI-Expertenseminar

Mit Vergleich der verschiedenen Fassungen

Dienstag, 16.04.2024
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

 Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen, stellvertr. Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags und Mitglied des Gutachterteams für die anstehende Neufassung der HOAI.


Teilnehmerkreis

 
Auftraggeber, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Architekten, Ingenieure mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen.


Ziel des Seminars

Auf der Grundlage der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 musste die HOAI neu gefasst werden. Insofern sieht die HOAI 2021 ein vollständig verändertes Preisrecht vor. Für Altverträge gilt gleichwohl noch das harte Preisrecht der früheren Fassungen. Für Altverträge stellt sich damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen, abweichend zum geschlossenen Vertrag, ein aufgestocktes Honorar verlangt werden kann. Aus nicht beachteten Formvorschriften zur Honorarvereinbarung können sich darüber hinaus gravierende Folgen ergeben.
Für ab dem 1. Januar 2021 geschlossene Verträge gilt ein weitgehend dereguliertes Preisrecht, in dem die HOAI aber als Orientierungshilfe dient. Für Verträge die auf dieser Grundlage geschlossen werden, stellt sich nach wie vor die Frage, die die Vorschriften der HOAI verstanden werden können. Das betrifft zunächst schon den Objektbegriff und die Objektgliederung. Verträge treffen hierzu aber meist unzureichende Regelungen, mit teilweise erheblichen Konsequenzen für die Honorarabrechnung. 
Wann liegen mehrere Objekte vor und wann sind diese im westlichen gleich oder zumindest vergleichbar?
Mitunter erhebliche praktische Probleme bereitet auch des sog. Kostenberechnungsmodell, mit zahlreichen Einzelfragen zur verordnungskonformen Ermittlung der anrechenbaren Kosten. Auch bei lange laufenden Projekten kennen weder HOAI noch DIN 276 eine Fortschreibung der Kostenberechnung.
Schließlich wird auf dem Reformprozess zur Neufassung der HOAI und auf vorgeschlagene Neufassungen in den verschiedenen Regelungen hingewiesen.


Themen

  1. Honorarvereinbarung nach den Altfassungen der HOAI und der HOAI 2021
    • formwirksame und formunwirksame Honorarvereinbarungen nach den Altfassungen
    • Honoraraufstockungen und Gesamtvergleich
    • Honorarvereinbarungen nach der HOAI 2021
    • Hinweispflichten des Architekten
  2. Berechnungsgrundlagen nach der HOAI
    • Ausweitung des Preisrechts der HOAI auf Beratungsleistungen
    • Objektabhängigkeit bei den Berechnungsgrundlagen
    • Honorar bei nicht erbrachten Grundleistungen
    • Mehrvergütung bei verlängerter Planungs- und Bauzeit
  3. Objekte
    • Mehrere Objekte, Abgrenzungskriterien
    • Honorarminderungen bei im Wesentlichen gleichen und vergleichbaren Objekten
    • Besonderheiten bei der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung
  4. Kostenberechnung und anrechenbare Kosten
    • Kostenberechnungsmodell
    • Unzulässigkeit des Kostenvereinbarungsmodells?
    • Die Fassung der DIN 276 und deren Anwendung
    • Kostenstand und Kostenprognose
    • Keine Fortschreibung der Kostenberechnung
    • Planungsänderungen nach der Kostenberechnung
    • anrechenbare Kosten bei mehreren Architekten
    • mitzuverarbeitende Bausubstanz


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Dienstag, 16.04.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.