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Seminardetails
Seminarnummer
4978

Intensivkurs: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B

Grundlagen - aktuelle Fragen - Beispiele

Dienstag, 08.10.2024
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

ist Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel "VOB Teil B", Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 10. Aufl. 2023, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018, des Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. Aufl. 2023, Werner Verlag und des IBR-ONLINE-Kommentars zum Bauvertragsrecht von Kniffka/Jurgeleit.


Teilnehmerkreis

Sie sind Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen? Sie sind Architekt, Bauingenieur und/oder Baujurist?
Wer mindestens eine der Fragen mit "JA" beantworten kann, ist hier genau richtig. Wir freuen uns auf Sie!


Ziel des Seminars

Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entstehen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliardenhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fragen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier - gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer - rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grundlagen des Gewährleistungsrechts - anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele - zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äußerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Beteiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsauseinandersetzungen zu wahren.


Themen

  1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag:
    • Welches Recht ist anwendbar
  2. Abnahme: 
    • Warum ist die Abnahme so wichtig
    • Wann kann die Abnahme verweigert werden
    • Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen 
    • Wann ist die Abnahme entbehrlich
  3. Der Mangelbegriff: 
    • Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen 
    • Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff 
    • Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen
  4. Mängelrechte vor Abnahme: 
    • Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitigung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen
  5. Mängelrechte nach Abnahme: 
    • Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen
    • Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! 
    • Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein
    • Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt
    • Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig 
    • Wie wird die Minderung berechnet
  6. Prüfungs- und Hinweispflichten: 
    • Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben 
    • Wie muss eine "Bedenkenmitteilung" gestaltet werden
  7. Mitverschulden des Auftraggebers: 
    • Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht 
    • Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung
    • Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen
  8. Verjährungsfragen: 
    • Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB
    •  Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden 
    • Wie wird die Verjährungsdauer berechnet 
    • Wie wird die Verjährung gehemmt bzw. unterbrochen 
    • Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel 
    • Wann verjährt eine Gewährleistungsbürgschaft


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Dienstag, 08.10.2024, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.