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Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB
unter besonderer Berücksichtigung der BGH-Urteile vom 08.08.2019 und vom 21.11.2019 zum VOB/B-Vertrag
Referent
Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München
ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Zu seinem Lehrgebiet gehört unter anderem das Thema Kalkulation, von Baupreisen, Nachtragsmanagement sowie Risikomanagement und Controlling im Bauunternehmen und im Architektur- und Ingenieurbüro. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Herausgeber und Autor verschiedener VOB- und BGB-Kommentare sowie weiterer Fachliteratur. Herr Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.
Ziel des Seminars
Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB-Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich notwendige Kosten gem. 3 650c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Probleme gestellt.
Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechts nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauvertragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert.
Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.
Themen
- Kalkulationsgrundlagen
- Kalkulationsverfahren nach der KLR Bau sowie üblicher Kalkulationspraktiken
- Ansprüche aus § 2 VOB/B
- Berechnung auf der Grundlage der Urkalkulation und der Formblätter der öffentlichen Auftraggeber sowie nach dem Verfahren der Preisfortschreibung in der Theorie und an praktischen Beispielen sachgerecht erstellen bzw. bewerten; Stellenwert und Aussagekraft der Urkalkulation, Grundsätze nach § 2 VOB/B, dem VHB und der aktuellen Rechtsprechung
- Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne von § 2 VOB/B in Theorie und praktische Beispiele
- Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten
- Grundsätze der Darlegungs- und Nachweispflichten des Auftragnehmers in der Theorie und am praktischen Beispiel nach der aktuellen Rechtsprechung; Vergütungsansprüche, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche am praktischen Beispiel
- Ansprüche aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten
- Was versteht der Gesetzgeber unter „tatsächlich notwendigen Kosten“? Wie sind diese zu ermitteln bzw. nachzuweisen? Wann kann unterstellt werden, dass die in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten entsprechen bzw. was ist zu tun, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das bestreitet? Was sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und welche Auswirkung hat diese Regelung auf den Umgang mit zeitabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten?
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Donnerstag, 20.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
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