Buchungen
In Ihrem Internet-Browser sind Cookies/Sessions deaktiviert.
Daher steht Ihnen die Bedienung von IBR-SEMINARE nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um IBR-SEMINARE in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
Seminardetails
Seminarnummer
5161

NEU Der Preis im öffentlichen Auftrag

Mittwoch, 12.02.2025
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referent

RA und FA für Vergaberecht Dr. Marc Pauka, Bonn

RA und FA für Vergaberecht Dr. Marc Pauka, Bonn

ist Syndikusrechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht. Seit 2004 ist er Rechtsanwalt und von Beginn an auf die rechtliche Beratung der Vergabe öffentlicher Aufträge spezialisiert. Nach Tätigkeiten in Kanzleien und als Inhouse-Jurist bei der KfW war Herr Dr. Pauka von 2016 bis 2019 Partner in einer auf Bau- und Vergaberecht spezialisierten Kanzlei. Seit 2019 ist er als Syndikusrechtsanwalt in der BWI GmbH tätig, die als IT-Systemhaus der Bundeswehr die nicht militärische Informations- und Kommunikationstechnik der deutschen Streitkräfte betreibt und entwickelt. Er leitet das Team „Public Procurement Law“, das vor allem Rechtsfragen aus den Bereichen des Vergaberechts und des öffentlichen Preisrechts betreut. Seit vielen Jahren liegt ein Schwerpunkt seiner Beratung im Bereich der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge und dort besonders im Bereich der IT-Vergaben.


Teilnehmerkreis

Als Finance- und Accounting-Mitarbeiter von Auftragnehmern öffentlicher Aufträge, als Mitarbeiter des Vertriebs und des Einkaufs eines Auftragnehmers öffentlicher Aufträge, als Geschäftsführer oder sonstige Führungskraft eines Auftragnehmern öffentlicher Aufträge, als Mitarbeiter im Einkauf oder Führungskraft eines öffentlichen Auftraggebers, als Externer Berater oder als Rechtsanwalt, als Preisprüfer oder sonstiger Mitarbeiter bei Preisüberwachungsstellen sind Sie hier richtig.


Ziel des Seminars

Bei öffentlichen Aufträgen (ausgenommen Bauleistungen) findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Anwendung. Diese Verordnung bestimmt Höchstpreise für öffentliche Aufträge, die nicht überschritten werden dürfen. Anderenfalls können öffentliche Auftraggeber berechtigt sein, etwaige Überzahlungen zurückzufordern.
 
Das Seminar vermittelt anhand konkreter Praxisbeispiele die Grundzüge des öffentlichen Preisrechts. Ziel ist, den Teilnehmern einen Überblick über die geltenden Regelungen und Lösungsansätze für typische Praxisprobleme zu vermitteln. Ferner sollen die Teilnehmer in der Lage sein, Strategien anzuwenden, um Schwierigkeiten in der täglichen Anwendung des Preisrechts selbst bewältigen zu können.


Themen

Was ist ein Preis und welche Preise gibt es?

  • Leistung und Gegenleistung
  • Unterschied „Kosten“ und „Preis“
  • Einzelpreis, Gesamtpreis und Wertungspreis
  • Festpreise und variable Preise
  • Marktpreise und Selbstkostenpreise

Übersicht: Vorschriften zu Preisen bei öffentlichen Aufträgen

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV, VSVgV und UVgO)
  • Bauaufträge (VOB/A)
  • Sonstige Vorschriften

Wie wird der „Preis“ eines öffentlichen Auftrags ermittelt?

  • Kalkulationselemente des Preises
  • Wettbewerb und Alleinstellungen

Der Preis und die Kosten als Zuschlagskriterium

  • Preiswettbewerb und Leistungswettbewerb
  • Gesetzliche Preisvorschriften und Vergaberecht (z.B. HOAI, Arzneimittel, Schulbücher etc.)
  • Vorgabe des Preises und der Kosten bei reinem Leistungswettbewerb
  • Wertung des Preises bei verschiedenen Wertungsmethoden
  • Die Gewichtung des Preises

Preisaufklärung und Preisprüfung

  • Preisaufklärung und Auskömmlichkeit
  • Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
  • Preisprüfung im Sinne des Preisrechts

Das öffentliche Preisrecht

  • Geltungsbereich: Liefer- und Dienstleistungen, nicht Bauaufträge
  • Wesentliche Vorgaben der VO PR 30/53
  • Wesentliche Vorgaben der PreisLS

Änderungen von Preisabsprachen im laufenden Auftrag

  • Preisänderungsklauseln und Preisvorbehalte
    • VOL/B und VOB/B
    • EVB IT
    • Sonstige
  • Änderungen nach § 132 GWB
  • Vorgaben der BHO/LHO


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Mittwoch, 12.02.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Downloads