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Seminardetails
Seminarnummer
5269

NEU Halbtagesseminar: Die Drittstaatensubventionsverordnung im Vergabeverfahren

Freitag, 16.05.2025
09:30 - 12:45 Uhr
Online-Seminar

Referent

RA Frederic Delcuvé, Berlin

RA Frederic Delcuvé, Berlin

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Becker Büttner Held. Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam war er zunächst im Vergabereferat der Verwaltung des Deutschen Bundestages und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe Vergaberecht der Sozietät Müller-Wrede Rechtsanwälte tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte Herr Delcuvé in Berlin mit Stationen bei der Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG und bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Herr Delcuvé ist seit 2019 Rechtsanwalt und seit 2023 Fachanwalt für Vergaberecht - zunächst bei Müller-Wrede Rechtsanwälte, seit 2024 bei Becker Büttner Held. Er publiziert und referiert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Er ist insbesondere Autor im Standardkommentar Müller-Wrede: GWB-Vergaberecht/WRegG (2. Auflage).


Teilnehmerkreis

Das Webinar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beschaffungs-, Vergabe- und Prüfstellen sowie Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen (wollen).


Ziel des Seminars

Seit Mitte 2023 gelten die Drittstaatensubventionsverordnung und die dazugehörige Durchführungsverordnung. Sie sind vor allem für großvolumige Vergabeverfahren von Bedeutung. Nach diesen Verordnungen müssen Unternehmen seit dem 12.10.2023 bestimmte Meldungen oder Erklärungen in Vergabeverfahren über erhaltene drittstaatliche Zuwendungen abgeben. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Erklärungs- oder Meldepflicht kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und sogar zu empfindlichen Geldbußen führen. Auftraggeber treffen zudem insbesondere Prüfungs-, Stillhalte- und Mitteilungspflichten im Rahmen des Vergabeverfahrens.
 
Ziel des Seminars, ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern alle wesentlichen Kenntnisse über die Auslegung und die Anwendung der Drittstaatensubventionsverordnung sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung zu vermitteln. 


Themen

  • Begriffe der drittstaatlichen finanziellen Zuwendung und Subvention
  • Anwendungsbereich der Drittstaatensubventionsverordnung
  • Melde- und Erklärungspflichten der Unternehmen
  • Pflichten der Auftraggeber
  • Prüfungskompetenzen der Europäischen Kommission
  • Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren
  • Rechtsschutzfragen


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 3 Zeitstunden (4 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Online-Seminar

Datum:
Freitag, 16.05.2025, 09:30 - 12:45 Uhr

Zur Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 259,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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