Buchungen
In Ihrem Internet-Browser sind Cookies/Sessions deaktiviert.
Daher steht Ihnen die Bedienung von IBR-SEMINARE nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Um IBR-SEMINARE in vollem Umfang nutzen zu können, erlauben Sie mindestens Cookies/Sessions von Drittanbietern.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator oder an unsere technische Hotline. (0621 - 120 32-37)
Seminardetails
Seminarnummer
5230

NEU Krise in der Bauwirtschaft - Auswirkungen in der Vertragskette

insbesondere Sicherung und Abwehr von Ansprüchen

Montag, 07.04.2025
09:30 - 17:00 Uhr
MannheimHybrid

Referenten

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Marc Oliver Hilgers, Berlin

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Marc Oliver Hilgers, Berlin

hat im Laufe seiner beruflichen Karriere zahlreiche Leuchtturmprojekte im In- und Ausland beraten. Dazu gehören insbesondere Infrastrukturmaßnahmen, in den vergangenen Jahren häufig gestaltet als ÖPP- oder IPA-Projekte (Tunnel, Autobahnen, U-Bahn- und Eisenbahnprojekte), Hochbauprojekte (Konzerthäuser, Museumsbauten, Kliniken) sowie Ingenieur- und Wasserbaumaßnahmen (Offshore-Windparks, Anlagen-bauprojekte, Talsperren und Brücken). Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden vergaberechtli-che und architektenrechtliche Mandate. Zudem führt er regelmäßig Bauprozesse, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren und begleitet Vergabenachprüfungsverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Marc Hilgers als Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht an der Hochschule Bochum und ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Bau- und Vergaberecht. Er ist einer von wenigen deutschen Rechtsanwälten, die im internationalen Großanlagenbau als FIDIC Dispute Adjudi-cator geprüft und gelistet sind. Zudem ist er Schiedsrichter gemäß DIS und SGO-Bau sowie Mitglied der ICC-Kommission Schiedsgerichtsbarkeit und ADR.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Danilo Rosendahl, Berlin

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Danilo Rosendahl, Berlin

berät Mandanten baubegleitend bei der Realisierung und Abwicklung von komplexen Ingenieurbau-, Hochbau- und Infrastrukturvorhaben und vertritt sie in damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt hier in der Durchsetzung und Abwehr von bauzeitlichen Ansprüchen und Nachtragsforderungen. Neben seiner anwaltlichen Praxis ist Danilo Rosendahl Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er referiert und veröffentlicht regelmäßig zu Themen des Bau- und Architektenrechts.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an kaufmännische und technische Projektverantwortliche von Bauunternehmen, privaten und öffentlichen Auftraggebern sowie Projektgesellschaften, Rechtsanwälte und Justiziare der Bauwirtschaft sowie Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung.


Ziel des Seminars

Gerade die jüngere Vergangenheit war für die Bauwirtschaft voller Herausforderungen begleitet von düsteren Prognosen. Die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs und die Corona-Nachwehen, gepaart mit einer hohen Inflation, haben das deutsche Baugewerbe unter Druck gesetzt. Die Konsequenz dieser Entwicklung bildet eine gestiegene Zahl von Schieflagen und Insolvenzen auch und gerade im Hochbau, die Auftraggeber- und Auftragnehmerseite gleichermaßen treffen. Gleichzeitig ist die Schaffung neuen Wohnraums dringlicher als je und die Baubranche notwendig zur Verwirklichung der politisch gewollten Energiewende.
 
Die Veranstaltung zielt auf die Vermittlung zentralen Wissens zur Abwicklung und (präventiven) Absicherung von Bau- und Architektenverträgen bei Eintritt (oder drohender) Schieflage oder gar Insolvenz einer Vertragspartei. Ausgangs- und Anknüpfungspunkt bilden dabei in der Praxis besonders relevante Beispiele.


Themen

  1. Bauprojekte in der Krise – vor Insolvenz einer Vertragspartei
    • Art und Umfang relevanter Sicherheiten 
    • des AG
      • Gegenstand von Vertrags- und Gewährleistungssicherheiten, § 17 VOB/B
      • Vorauszahlungssicherheiten, § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B
      • AGB-Problematik bei der Vertragsgestaltung
    • des AN
      • Bauhandwerkersicherungshypothek, § 650e BGB
      • Bauhandwerkersicherheit, § 650f BGB
      • Vorauszahlungen, § 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B
    • des AG und des AN
      • Schutz vor der Haftung für säumige Zahlungen in der AG-AN-NU-Kette, §§ 28e SGB IV, 150 SGB VII, 13 MiLoG, 14 AentG und 12 SokaSIG
  2. Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsbeendigung
    • des AG
      • „freie“ Kündigung gemäß § 648 BGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B
      • Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a Abs. 1 BGB
      • Kündigung gemäß §§ 8 Abs. 3 i.V.m. 4 Abs. 7, 5 Abs. 4 und 4 Abs. 8 VOB/B
        • Baumängel, Verzug und ungenehmigter NU-Einsatz
        • AGB-Problematik
      • Kündigung gemäß § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B – Bauunterbrechung > 3 Monate
    • des AN
      • Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a Abs. 1 BGB
      • Kündigung gemäß § 9 Abs. 1 VOB/B
        • Obliegenheitsverletzungen und Verzug des AG
      • Kündigung gemäß § 643 BGB wegen unterlassener Mitwirkung
      • Kündigung gemäß § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B – Bauunterbrechung > 3 Monate
      • Kündigung gemäß § 650f Abs. 5 BGB – wg. nicht gestellter Bauhandwerkersicherheit
  3. Bauprojekte in der Krise – bei/nach Insolvenz einer Vertragspartei
    • Möglichkeiten des AG bei (drohender) Insolvenz des AN
      • Kündigung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B
    • Möglichkeiten des Insolvenzverwalters und des AN bei Insolvenz des AG
      • Fortsetzung des BV durch den Insolvenzverwalter, § 103 InsoV
      • Abrechnung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen in der Insolvenz
    • Möglichkeiten des NU bei Insolvenz des AN
      • Veruntreuung von Baugeldern in der AG-AN-NU-Kette
      • Geschäftsführerhaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 BauFordSiG


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

Bei Präsenz-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Bei Online-Teilnahme:

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
    (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)

Tagungsmodalitäten

Hybrid-Seminar

Datum:
Montag, 07.04.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Die Teilnahme an diesem Seminar kann als Präsenz- oder Online-Teilnahme gebucht werden.
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.

Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internet­verbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.

Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunter­laden können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)

Preis (zzgl. MwSt.): 499,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


Downloads