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Seminardetails
Seminarnummer
5218

NEU Rechtsichere Kostenplanung – auch bei planloser Kostenentwicklung

NEU Rechtsichere Kostenplanung - auch bei planloser Kostenentwicklung Leistungspflichten, Haftung und Honorar der Planer bei Budgetvorgaben, Baukostenobergrenzen und Kostensteuerung

Mittwoch, 26.03.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Erfurt

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Richard Althoff, Dresden

RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Richard Althoff, Dresden

ist Gründungspartner der Kanzlei für Bau- und Planungsrecht Althoff Kierner RAe PmbB in Dresden. Nach 5jähriger Tätigkeit in der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bundes wechselte RA Dr. Althoff Ende 1997 in den Anwaltsberuf mit Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht. Seit 2009 ist RA Dr. Althoff nahezu ausschließlich im Recht der Architekten und Ingnieure tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vertrags- und honorarrechtlichen Beratung seiner Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie in der projektbegleitenden “Alltagsberatung”. Er ist zugleich Kooperationsanwalt mehrerer namhafter Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure. RA Dr. Althoff leitet den regionalen Arbeitskreis Sachsen/Sachsen-Anhalt der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und ist im Organisationsteam der Jahresarbeitstagung der DGfBR verantwortlich für den Themenbereich “Architekten und Ingenieure”. Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener HOAI-Werke und zeichnet sich durch eine langjährige ausgeprägte Schulungs- und Vortragstätigkeit aus, bei der vor allem seine klare Sprache, lebhafte Didaktik und Praxisnähe regelmäßig sehr gelobt wird.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen befasst sind, allen voran Geschäftsführer und Projektleiter aus Architektur- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer/-manager, öffentliche und private Bauherren einschließlich Bauverwaltung, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen und (Inhouse-)Baujuristen. 


Ziel des Seminars

Geld gehört in der Regel zu den zentralen Themen eines Bauprojekts. Die Folgen ausufernder und nicht beherrschbarer Kostenentwicklungen rufen unterschiedliche Ansätze hervor, das Thema “Budget” vertraglich zu fassen und Budgetvorgaben als konkrete, verbindliche Planungsziele zu vereinbaren. Bei Planern wiederum führt dies, so verständlich es aus Sicht des Bauherren auch ist, zu erheblichen Verunsicherungen: eine Verantwortung, vielleicht sogar Haftung mit Schadensersatzdrohungen übernehmen für ein verbindliches Bau-Budget zu einem Zeitpunkt eines erst beginnenden Planungsprozesses? Und was ist mit den vielen politischen und wirtschaftlichen externen Ursachen für Baukostenentwicklungen? Und kann der Architekt und Ingenieur nicht vielmehr bei gestiegenen Kosten vor allem ein höheres Honorar beanspruchen? Aus Verunsicherung entsteht wechselseitiges Misstrauen. Dies wird verstärkt durch verbreitete Missverständnisse und falsche Vorstellungen, was z.B. eine “Baukostenobergrenze” rechtlich überhaupt bedeutet. Und so entstehen schnell unnötige Auseinandersetzungen und vermeidbare Schärfen in der Kommunikation. Das Seminar will helfen, solche Missverständnisse zu vermeiden. Orientiert an der umfangreichen Rechtsprechung erhalten Auftraggeber wie Auftragnehmer Informationen und klare Handreichungen, die Leistungspflichten des Planers – und ihre Grenzen – besser zu verstehen und mit dem Thema in der Vertragsgestaltung und während der Projektrealisierung beiderseits angemessen und vielleicht auch ein wenig entspannter umzugehen. 


Themen

  1. „Kosten“ als Planungsziel i.S.d. § 650p BGB
  2. Ist die Kosteneinschätzung schon Kostenplanung?
  3. Leistungs- und Hinweispflichten der Architekten und Ingenieure zu Projektbeginn, vor und bei Vertragsschluss
  4. Die DIN 276 – eine anerkannte Regel der Technik für die Kostenplanung?
  5. Die rechtliche Bedeutung der DIN 276 für die Leistungspflichten beim Kostenmanagement
  6. Der (irrige) Mythos vom Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungsarten
  7. Was tun bei Zielkonflikten: wenn Projektwünsche und Budget einfach nicht passen
  8. Spezialproblem „politische Zahlen“ 
  9. Formen der Kostenvereinbarung: vom Wunsch über die Obergrenze bis zur Garantie
  10. Beispiele für zulässige und unzulässige Kostenvereinbarungen in Formularverträgen
  11. Schwerpunkt: die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung
  12. Geplante Kosten – gebaute Kosten
  13. Der (gravierende) Unterschied von Mangelbeseitigung und Schadensersatz bei der Kostenplanung
  14. Die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen
  15. Kostenbedingte Umplanungen: Mangelbeseitigung oder Nachtragsleistung?
  16. Wann wirken sich Kostenveränderungen auf das (HOAI-)Honorar aus?


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 26.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Dorint Hotel am Dom Erfurt
Theaterplatz 2
99084 Erfurt

Tel.: 0361 - 64 45-0
Fax: 0361 - 64 45-100

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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