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NEU Rechtsichere Kostenplanung – auch bei planloser Kostenentwicklung
NEU Rechtsichere Kostenplanung - auch bei planloser Kostenentwicklung
Leistungspflichten, Haftung und Honorar der Planer bei Budgetvorgaben, Baukostenobergrenzen und Kostensteuerung
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Richard Althoff, Dresden
ist Gründungspartner der Kanzlei für Bau- und Planungsrecht Althoff Kierner RAe PmbB in Dresden. Nach 5jähriger Tätigkeit in der Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bundes wechselte RA Dr. Althoff Ende 1997 in den Anwaltsberuf mit Spezialisierung im Bau- und Planungsrecht. Seit 2009 ist RA Dr. Althoff nahezu ausschließlich im Recht der Architekten und Ingnieure tätig. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vertrags- und honorarrechtlichen Beratung seiner Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie in der projektbegleitenden “Alltagsberatung”. Er ist zugleich Kooperationsanwalt mehrerer namhafter Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure. RA Dr. Althoff leitet den regionalen Arbeitskreis Sachsen/Sachsen-Anhalt der Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und ist im Organisationsteam der Jahresarbeitstagung der DGfBR verantwortlich für den Themenbereich “Architekten und Ingenieure”. Er ist Mitherausgeber und Mitautor verschiedener HOAI-Werke und zeichnet sich durch eine langjährige ausgeprägte Schulungs- und Vortragstätigkeit aus, bei der vor allem seine klare Sprache, lebhafte Didaktik und Praxisnähe regelmäßig sehr gelobt wird.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- „Kosten“ als Planungsziel i.S.d. § 650p BGB
- Ist die Kosteneinschätzung schon Kostenplanung?
- Leistungs- und Hinweispflichten der Architekten und Ingenieure zu Projektbeginn, vor und bei Vertragsschluss
- Die DIN 276 – eine anerkannte Regel der Technik für die Kostenplanung?
- Die rechtliche Bedeutung der DIN 276 für die Leistungspflichten beim Kostenmanagement
- Der (irrige) Mythos vom Toleranzrahmen bei den Kostenermittlungsarten
- Was tun bei Zielkonflikten: wenn Projektwünsche und Budget einfach nicht passen
- Spezialproblem „politische Zahlen“
- Formen der Kostenvereinbarung: vom Wunsch über die Obergrenze bis zur Garantie
- Beispiele für zulässige und unzulässige Kostenvereinbarungen in Formularverträgen
- Schwerpunkt: die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung
- Geplante Kosten – gebaute Kosten
- Der (gravierende) Unterschied von Mangelbeseitigung und Schadensersatz bei der Kostenplanung
- Die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen
- Kostenbedingte Umplanungen: Mangelbeseitigung oder Nachtragsleistung?
- Wann wirken sich Kostenveränderungen auf das (HOAI-)Honorar aus?
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 26.03.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Dorint Hotel am Dom Erfurt
99084 Erfurt
Tel.: 0361 - 64 45-0
Fax: 0361 - 64 45-100
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Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
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Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)