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Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung
Wann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen?
Referent
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Jahn ist Partner der auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei JAHN HETTLER mit Schwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Bauträger/Projektentwicklung und Prozessführung tätig. Die Kanzlei hat aktuell 13 Berufsträger mit Standorten in Frankfurt a. M., München und Stuttgart. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Bau-, Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturvorhaben; dies umfasst die bau- und immobilienrechtliche Restrukturierung insolventer oder insolvenznaher (Bauträger-) Projekte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf ESG-konformen und zertifizierten Bauvorhaben – von der Struktur und passendem Vertragsmodell (einschließlich forward financing, forward deal, forward lease) über die Vertragsgestaltung und Abwicklung aller Projektverträge bis zum grünen Mietvertrag oder Exit. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-) Prozesse, auch im Kontext von Insolvenzen. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9), ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR Immobilien- & Baurecht" sowie (Mit-) Autor vom “Handbuch ESG in der Baupraxis - Umsetzung von ESG-Kriterien - Vertragsmodelle - Musterklauseln“.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar ist geeignet für Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte. Erfahrungen und Vorkenntnisse sollten vorhanden sein.
Ziel des Seminars
Die - im Baurecht allgegenwärtige - Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschalpreisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwierig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das "Handwerkszeug" für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschalpreisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertragsabwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- "Pauschalierung" und Mengenermittlungsrisiko
- (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln
- Vertragstypen
- Detailpauschalvertrag
- Einfacher Globalpauschalvertrag
- Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag
- Geschuldete Leistung - was ist vom Pauschalpreis umfasst?
- Kriterien zur Ermittlung des "Bausolls" (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit)
- Auslegungsgrundsätze
- Bedeutung von Detailregelungen
- Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko
- Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln
- Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer
- Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer
- Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern
- Nachträge nach neuem Bauvertragsrecht - Überblick
- Nachtragsvergütung nach altem und neuen Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019
- Störung der Geschäftsgrundlage
- Abrechnung
- Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen
- Gegenforderungen
- Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
Bei Präsenz-Teilnahme:
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Bei Online-Teilnahme:
-
Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form sowie den Link zum Online-Seminar per E-Mail.
(ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
Tagungsmodalitäten
Hybrid-Seminar
Montag, 09.05.2022, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
Falls Sie an diesem Hybrid-Seminar als Online-Teilnehmer teilnehmen möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen.
Zur Online-Teilnahme benötigen Sie eine Internetverbindung sowie einen Laptop/PC oder ein Smartphone.
Die Online-Teilnahme erfolgt über eine einfache Web-App von Zoom, die Sie direkt vor Ihrer Teilnahme ganz einfach herunterladen können und für deren Ausführung Sie idR keine Administrator-Rechte benötigen.
(In sehr restriktiven Umgebungen kann es sein, dass die Web-App nicht ausgeführt werden kann - in diesem Fall bitten Sie Ihren IT-Administrator um Unterstützung - siehe auch: https://support.zoom.us/hc/de/articles/206175806-Top-Questions)
Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.
Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,21 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)