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Seminardetails
Seminarnummer
5248

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2021

Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens

Dienstag, 06.05.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Berlin

Referent

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber, Architekten und Ingenieure sowie ausführende Unternehmen bei der Umsetzung mittlerer und großer nationaler und internationaler Bauprojekte. Schwerpunkte bilden dabei der Gesundheitssektor und dort insbesondere der Krankenhaus- und Laborbau, die Entwicklung von Mixed-Use- und Logistikimmobilien sowie das serielle oder modulare Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden. Er berät zum Einsatz von Building Information Modelling (BIM) sowie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.


Teilnehmerkreis

Hier melden sich regelmäßig Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent­licher Auftraggeber, Baujuristen sowie Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht an.


Ziel des Seminars

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.
 
Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die preisrechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Die HOAI 2021 hat in dieses Regelungsgefüge hingegen nicht eingegriffen. Daneben gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.
 
Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB. 


Themen

1. Einleitung

  • (Neue) Motive für Planernachträge
  • Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements
  • Dokumentation
2. Kalkulation von Honorarangeboten

3. Planungssoll als Nachtragsbasis
  • Bedeutung des § 650p BGB
  • Leistungsziele und Zielfindungsphase
  • Leistungsumfang
  • Leistungsablauf
4. Preisrahmenrecht bis zur HOAI 2013
  • Bedeutung nach EuGH v. 04.07.2019 / BGH v. 14.05.2020
5. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung

6. Anordnungsrechte des Auftraggebers

7. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele

8. Verlängerter oder gestörter Leistungszeitraum


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Dienstag, 06.05.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Pullman Hotel Berlin Schweizerhof
Budapester Str. 25
10787 Berlin

Tel.: 030 - 26 96-0
Fax: 030 - 26 96-1000

Preis (zzgl. MwSt.): 469,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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