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Von der Auslegung bis zur Aufhebung
Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten in laufenden Vergabeverfahren
Referent
RA Norbert Portz, Bonn
ist Rechtsanwalt. Er hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Seit 2022 ist er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen worden. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 22. Auflage 2022; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020; Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021; Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022; Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024; Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024. Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.
Teilnehmerkreis
Ziel des Seminars
Themen
- Die Auslegung: Mehr als ein Ermessen von Auftraggebern und Unternehmen
- Was ist auslegungsfähig und wo sind die Grenzen der Auslegung?
- Beispiele von Auslegungen in Vergabeverfahren
- Was kann und muss vom Auftraggeber aufgeklärt werden?
- Das Vorgehen öffentlicher Auftraggeber bei einer Aufklärung
- Die Grenzen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
- Der Spezialfall der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote
- Beispielsfälle
- Ein bloßes Recht oder eine Pflicht des Auftraggebers
- Welche Unterlagen können/dürfen öffentliche Auftraggeber nachfordern?
- Die Schranken von Nachforderungen und die Neuerungen durch das Vergabetransformationsgesetz
- Unterschied: Unternehmens- und wirtschaftlichkeitsbezogene Unterlagen
- Nicht im Vergaberecht geregelt, aber oft einsetzbar: Die Zurückversetzung
- Voraussetzungen und Grenzen einer Zurückversetzung
- Folgen einer Zurückversetzung für öffentliche Auftraggeber
- Einsatzmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
- Umgang mit Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH-Urt. v. 17.06.2021
- Rechtlich-inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
- Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen: Voraussetzung und Vorgehen
- Aufhebung: Endgültiges oder vorübergehendes Ende von Vergabeverfahren
- Aufhebung vermeiden und andere Instrumente ausschöpfen
- Die rechtmäßige und die rechtswidrige Aufhebung: Unterschied mit Folgen
- Schadensersatz: Wer erhält was bei rechtswidrigen Aufhebungen?
- Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).
Unser Tagungsservice für Sie
- Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
- Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
Tagungsmodalitäten
Mittwoch, 26.02.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum
68161 Mannheim
Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83
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Downloads
Seminardetails
(PDF, 0,19 MB)
Seminarkalender
2. Halbjahr 2024
(PDF, 4,22 MB)
Seminarkalender
1. Halbjahr 2025
(PDF, 5,15 MB)