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Seminardetails
Seminarnummer
5178

Von der Auslegung bis zur Aufhebung

Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten in laufenden Vergabeverfahren

Mittwoch, 26.02.2025
09:30 - 17:00 Uhr
Mannheim

Referent

RA Norbert Portz, Bonn

RA Norbert Portz, Bonn

ist Rechtsanwalt. Er hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund bis Ende 2021 das Vergabedezernat geleitet. Seit 2022 ist er vom Präsidenten des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes berufen worden. Zudem ist er Mitglied in einem Fachbeirat des Bundeswirtschaftsministeriums zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, zählen: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 22. Auflage 2022; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020; Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021; Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022; Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2024; Beck`sches Handbuch „Nachhaltigkeit im Vergaberecht“, 1. Auflage 2024. Herr Portz hat zudem zahlreiche Fachartikel in der NZBau, im "Vergaberecht", der ZfBR sowie dem Vergabe Navigator, dessen Mitherausgeber er ist, veröffentlicht.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an öffentliche Vergabestellen sowie an Vertreter öffentlicher Auftraggeber mit dem Ziel, effizienten und wirtschaftliche Vergaben aufzuzeigen.


Ziel des Seminars

In dem Seminar werden die vielfältigen Gestaltungs- und Heilungsmöglichkeiten öffentlicher Auftraggeber innerhalb laufender Vergabeverfahren behandelt. Ziel ist es, den Angebotsausschluss zu reduzieren sowie Wege für ein Mehr an Wettbewerb aufzuzeigen und damit wirtschaftlichere und effizientere Vergaben durchzuführen.


Themen

Die Auslegung von Angeboten und von Vergabeunterlagen
  • Die Auslegung: Mehr als ein Ermessen von Auftraggebern und Unternehmen
  • Was ist auslegungsfähig und wo sind die Grenzen der Auslegung?
  • Beispiele von Auslegungen in Vergabeverfahren
Die Aufklärung in Vergabeverfahren zur Behebung von Zweifeln
  • Was kann und muss vom Auftraggeber aufgeklärt werden?
  • Das Vorgehen öffentlicher Auftraggeber bei einer Aufklärung
  • Die Grenzen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
  • Der Spezialfall der Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote
  • Beispielsfälle
Nachforderung, Vervollständigung und Korrigieren von Unterlagen
  • Ein bloßes Recht oder eine Pflicht des Auftraggebers
  • Welche Unterlagen können/dürfen öffentliche Auftraggeber nachfordern?
  • Die Schranken von Nachforderungen und die Neuerungen durch das Vergabetransformationsgesetz
  • Unterschied: Unternehmens- und wirtschaftlichkeitsbezogene Unterlagen
Die Zurückversetzung von Vergabeverfahren
  • Nicht im Vergaberecht geregelt, aber oft einsetzbar: Die Zurückversetzung
  • Voraussetzungen und Grenzen einer Zurückversetzung 
  • Folgen einer Zurückversetzung für öffentliche Auftraggeber
Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument
  • Einsatzmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen 
  • Umgang mit Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH-Urt. v. 17.06.2021
  • Rechtlich-inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten von Rahmenvereinbarungen
  • Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen: Voraussetzung und Vorgehen 
Aufhebung von Vergabeverfahren
  • Aufhebung: Endgültiges oder vorübergehendes Ende von Vergabeverfahren
  • Aufhebung vermeiden und andere Instrumente ausschöpfen
  • Die rechtmäßige und die rechtswidrige Aufhebung: Unterschied mit Folgen
  • Schadensersatz: Wer erhält was bei rechtswidrigen Aufhebungen? 
  • Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 


Nachweise/Zertifikate

Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).


Unser Tagungsservice für Sie

  • Ausführliche Seminarunterlagen in digitaler Form (ca. ein bis zwei Tage vor dem Seminar)
  • Seminargebühr inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke

Tagungsmodalitäten

Datum:
Mittwoch, 26.02.2025, 09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum
Heinrich-von-Stephan-Straße 3
68161 Mannheim

Tel.: 0621 - 120 32-19
Fax: 0621 - 2 83 83

Preis (zzgl. MwSt.): 439,00 €

Bitte lesen Sie vor der Buchung unsere Buchungsmodalitäten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das IBR-SEMINARE-Team gerne unter Telefon: 0621 - 120 32-19 oder unter E-Mail: team@ibr-seminare.de immer Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr.


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